Cpd GV 2009 in Grindelwald

Ad Traktdandum 4 der cpd-GV vom 28/29.08.09

Strafantrag gegen Pinot:

Pinot hat während der GV mindestens 60 Minuten lang eine Atemschutzmaske zu tragen, die er höchstens für eine Bierrunde kurzfristig abnehmen darf.“


Fotovision


Ausdrücklich vorbehalten bleibt eine Abänderung dieses Antrages für den Fall, dass dannzumal das Tragen von Schutzmasken wegen der Schweinegrippe-Pandemie von Seiten des eidg. Gesundheitsamtes ohnehin für obligatorisch erklärt worden ist.

Sollte aus irgend einem Grunde keine adequate Bestrafung Pinot’s zustande kommen, wird die Einreichung einer Klage beim europäischen Gerichtshof nicht ausgeschlossen.

Zur Begründung des Strafantrages wird auf das Dokument „Sammelklage“ unter http://cpd.ehu.ch (members only Zugriff: Benutzer:cpd / Passwort:juerg) verwiesen.

eh/Bolligen30.07.09