Ad Traktdandum 4 der
cpd-GV vom 28/29.08.09
Strafantrag gegen Pinot:
„Pinot hat während der GV mindestens 60 Minuten lang
eine Atemschutzmaske zu tragen, die er höchstens für eine
Bierrunde kurzfristig abnehmen darf.“

Fotovision
Ausdrücklich vorbehalten bleibt eine Abänderung dieses Antrages
für den Fall, dass dannzumal das Tragen von Schutzmasken
wegen der Schweinegrippe-Pandemie von Seiten des eidg. Gesundheitsamtes
ohnehin für obligatorisch erklärt worden ist.
Sollte aus irgend einem Grunde keine adequate Bestrafung
Pinot’s zustande kommen, wird die Einreichung einer Klage
beim europäischen Gerichtshof nicht ausgeschlossen.
Zur Begründung des Strafantrages wird auf das Dokument „Sammelklage“
unter http://cpd.ehu.ch (members only Zugriff: Benutzer:cpd
/ Passwort:juerg) verwiesen.
eh/Bolligen30.07.09
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